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Fragen und Antworten zur Orientierung




Beratung ist zum einen eine sehr vertraute alltägliche Kommunikationsform, aber auch eine professionelle Intervention. Sie ist in vielen Arbeitskontexten anzutreffen. Eine Verkaufsberatung soll bei einer Kaufentscheidung helfen, eine Beratung über Rechtsangelegenheiten kann einem einen Überblick über die eigenen Rechte verschaffen.
 
"Lebens" - Beratung bezieht sich auf eine Interventionsform, um bei persönlichen sozialen Be- und Verarbeitungsprozessen unterstützen möchte.

Lebensentwürfe und Lebensformen werden komplexer und viele Menschen suchen nach einer Form, diese Komplexität zu bewältigen. Die Abgrenzung zur Psychotherapie erfolgt darüber, dass die Auswirkungen der Problemlagen keinen Krankheitswert aufweisen. (Quelle: Das Handbuch der Beratung - Band 1 - Frank Nestmann 2007)

Beratungsziele beinhalten: Einsicht, Selbsterkenntnis, Selbstakzeptanz, Selbstaktualisierung, Individuation, Problemlösung, psychologische Schulung, aneignung sozialer Fertigkeiten, kognitive Veränderungen, Verhaltensänderung, systemische Veränderungen, Empowerment und auch Wiedergutmachung (Quelle: Counselling - eine Einführung von John McLeaod 2004)


Der Coaching Begriff geht bis in das 19.Jahrhundert zurück. Die wohl bekannteste Variante ist der Sport-Coach. Seit den 80er Jahren bekommt der Coaching-Begriff eine Bedeutung im Bereich des Management und Manager-Begleitung. Zum einen kann Coaching bei der Bewältigung von Krisen und Konflikten am Arbeitsplatz dienen, zum anderen dient es auch zur Fortentwicklung von einzelnen Personen und von Kollektiven. Gerichtet ist ein Coaching an Menschen die i.d.R. Führungsaufgaben innehaben. Es sollen Kompetenzen vermittelt und trainiert werden, die es ermöglichen, die jeweilige Berufsrolle ausfüllen zu können. Coaching hat das Ziel die beruflichen Selbstgestaltungspotenziale zu fördern. (Quelle: Das Handbuch der Beratung - Band 2 - Frank Nestmann 2007)






Psychiater haben ein Medizinstudium abgeschlossen und sind somit den Ärzten zuzuordnen. Nach dem Medizinstudium folgte eine Facharztausbildung. In diesem Fall eine Ausbildung  zum "Facharzt für Psychiatrie".
Psychiater kümmern sich in erster Linie um die körperliche Diagnostik und Behandlung psychisch kranker Patienten. Sie stellen zum Beispiel körperliche Ursachen einer psychischen Erkrankung fest und verordnen Medikamente. Psychiater bieten eher selten Psychotherapie an, es sei denn er hat eine psychotherapeutische Fortbildung absolviert, dann trägt er in seinem Titel noch zusätzlich die Bezeichnung für Psychotherapie.


Psychoanalytiker haben als therapeutische Ausbildung die Psychoanalyse gewählt. Dieses Verfahren wurde von Sigmund Freud begründet. Wie jede der therapeutischen Verfahren ist auch die Psychoanalyse nicht für alle Erkrankungsarten die passende Therapiewahl. Die Besonderheit der klassischen Psychoanalyse (heute gibt es auch andere Formen, die aus der Psychoanalyse hervorgegangen sind) ist, dass sie mehrmals die Woche stattfindet und dies zum Teil über mehrere Jahre. Der Patient liegt dabei auf der Couch. In den anderen Verfahren sitzen sich Patient und Therapeut i.d.R. gegenüber.
Möchten Sie mehr über die psychoanalytische Therapie erfahren? Dann schauen Sie auf auf diesen Seiten nach www.dgpt.de (Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse) oder www.dpv-psa.de (Deutsche Psychoanalytische Vereinigung)


Ein Psychologischer Psychotherapeut hat einen Hochschulabschluss als Diplom-Psychologe mit einer mehrjährigen Weiterbildung als Psychotherapeut.


Ein Psychologe (bis vor Kurzem mit dem Abschluss Diplom-Psychologe, heute mit dem Abschluss Bachelor of Science in Psychologie) hat ein mehrjähriges Hochschulstudium im Bereich der Psychologie absolviert. Zurzeit wird noch festgelegt, ob die Zulassung zu einer psychotherapeutischen Ausbildung an den Abschluss Master of Science geknüpft wird.
Die Psychologie ist die Wissenschaft vom Erleben, Empfinden und Verhalten des Menschen.
Damit ein Psychologe psychotherapeutisch tätig werden darf, muss er eine psychotherapeutische Zusatzausbildung von 3-5 Jahren an sein Studium anhängen oder eine Heilerlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz erworben haben.
Psychologen haben auch die Möglichkeit in einer der folgenden Fachrichtungen tätig zu werden:
klinische Psychologie (Erkennung, Beschreibung und Behandlung von psychischen Störungen), Neuropsychologie (Folgen und Therapie von Hirnschädigungen), pädagogische Psychologie, Umweltpsychologie, Arbeits- und Organisationspsychologie, Sozialpsychologie, Verkehrspsychologie.


Wann eine Psychotherapie eingesetzt werden sollte, ist über das Psychotherapeutengesetzt von 1999 geregelt worden. Dort wird Psychotherapie als "Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist“ beschrieben.
Es gibt Probleme im Leben, die eine erhöhte Belastung für den Betroffenen bedeuten und auch psychische Auswirkungen haben können, wie z.B. Beziehungs- oder Erziehungsprobleme, Schwierigkeiten im Studium oder Ausbildung, belastende Lebenssituationen u.ä.. In diesen Fällen liegen aber keine Störungen mit Krankheitswert vor (dies fällt dann in den Bereich der Beratung).



Zu den Psychotherapieverfahren, die von der Krankenkasse übernommen werden zählen:
- Verhaltenstherapie
- tiefenpsychologische Psychotherapie
- analytische Psychotherapie (Psychoanalyse)
Diese drei Verfahren werden von den Krankenkassen als "wissenschaftlich" anerkannt. Es gibt in Deutschland noch weitere psychotherapeutische Verfahren, die wissenschaftlich anerkannt sind, aber nicht als nicht "erstattungsfähig" eingestuft werden. Das bedeutet, sie werden nicht von den Krankenkassen finanziert.
Zu diesen Verfahren zählen:
- Systemische Therapien
- Gesprächstherapie (nach Carl Rogers)
Wenn Sie die Behandlungskosten selbst übernehmen, ist die Auswahl an therapeutischen Verfahren größer. Ein Qualitätsmerkmal ist, ob es für ein Therapieverfahren einen Dachverband gibt oder ob das Verfahren von einem Berufsverband anerkannt wird.


Es dürfen sich folgende Gruppen "Psychotherapeut" nennen:
- Ärzte, die eine Zusatzweiterbildung in Psychotherapie absolviert haben
- Fachärzte, in deren Facharztausbildung Psychotherapie enthalten war
- Kinder- und Jugendpsychotherapeuten
- psychologische Psychotherapeuten
Die Bezeichnung "Psychotherapeut" ist ein geschützter Titel und wird über das Psychotherapeutengesetz geregelt. Voraussetzung für das Erlangen des Titels "Psychotherapeut" ist ein Studium der Medizin oder ein Studium der Psychologie sowie eine sich daran anschließende mehrjährige psychotherapeutische Ausbildung.